Wir sind der Pflege-Charta uneingeschränkt verpflichtet und orientieren uns in unserem Handeln ausschließlich an ihren Grundsätzen. Diese Charta bildet die Grundlage unseres professionellen Selbstverständnisses und spiegelt die Werte wider, die wir in der Pflege tagtäglich leben. Sie legt fest, dass jeder Mensch ein Recht auf eine würdevolle, individuelle und qualitätsgesicherte Pflege hat, und daran orientieren wir uns mit aller Konsequenz. Unser Ziel ist es, das Wohl der pflegebedürftigen Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und sie mit Respekt, Empathie und Fachkompetenz zu begleiten.
Die Grundsätze der Pflege-Charta sind für uns nicht nur eine formale Richtlinie, sondern ein unverzichtbares Versprechen, das wir den pflegebedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und der Gesellschaft geben. Sie bieten uns Orientierung in der Praxis und helfen uns, ethische Entscheidungen zu treffen, die im Einklang mit den Rechten und Bedürfnissen der Menschen stehen, die wir betreuen. Indem wir uns ausschließlich an diesen Grundsätzen orientieren, tragen wir dazu bei, die Qualität der Pflege zu sichern und weiterzuentwickeln, und wir setzen ein klares Zeichen für eine menschliche und wertschätzende Pflegekultur.
Artikel 1 - Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können.
Artikel 2 - Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.
Artikel 3 - Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
Artikel 4 - Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Artikel 5 - Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.
Artikel 6 - Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Artikel 7- Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Artikel 8 - Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben